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Schweizer Rente

AHV, die 1. Säule: das Fundament der Schweizer Rente verstehen und die Zukunft besser planen

Der Blog von WYP Consulting · 5 Min. Lesezeit

Einleitung

Das Schweizer Rentensystem beruht auf einer Architektur aus drei Säulen. Die erste, die AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung – bildet die obligatorische Basis des Systems.

Sie wird durch die Beiträge aller Personen finanziert, die in der Schweiz erwerbstätig sind, und soll ein Mindesteinkommen im Ruhestand garantieren, aber auch bestimmte familiäre Risiken abdecken (Tod, Waisen, Verwitwung).

Aber Achtung: Sie ist zwar das Fundament des Systems, allein reicht sie aber bei Weitem nicht aus. Viele merken erst spät, dass die AHV nur einen bescheidenen Bruchteil ihres tatsächlichen Bedarfs deckt.

Deshalb lohnt es sich, ihre Funktionsweise, ihre Obergrenzen, ihre Berechnungsregeln und ihre Grenzen zu verstehen

Was ist die AHV?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein obligatorisches System, das 1948 eingeführt wurde und auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen den Generationen beruht. Sie funktioniert im Umlageverfahren: Die Erwerbstätigen von heute finanzieren die Renten der heutigen Rentner.

Sie richtet sich an alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, ob sie

  • angestellt sind (automatischer Beitrag ab 18 Jahren)
  • selbstständig sind (Beitrag auf dem deklarierten Nettoeinkommen)
  • oder nicht erwerbstätig sind (Beitragspflicht als Einzelperson ab 21* Jahren, mit einem Jahresminimum*)

Die AHV zahlt eine monatliche lebenslange Rente bis zum Tod der berechtigten Person, sie ersetzt das Erwerbseinkommen aber nicht vollständig. Sie bildet eine Basis, die durch weitere Säulen zu ergänzen ist.

Zu beachten ist, dass nicht erwerbstätige Ehepartner von der Beitragspflicht befreit sind, wenn der erwerbstätige Ehepartner einen Beitrag von mindestens dem Doppelten des Mindestbeitrags leistet, also 1060 CHF.

Zudem sind die ausländischen Beamten internationaler Organisationen von der Versicherungspflicht befreit.

*Ab dem 1. Januar seines 20. Geburtstags

*ein Minimum von 530 CHF

Welchen Betrag kann man beziehen?

Die Höhe der AHV-Rente hängt von drei Hauptelementen ab:

  • Von der Anzahl der Beitragsjahre, mit einem Maximum von 44 Jahren für Männer wie für Frauen (ab 2028).
  • Vom durchschnittlichen Jahreslohn, der aus der gesamten Laufbahn ermittelt wird.
  • Von den allfälligen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.

2024 gelten die folgenden Obergrenzen:

StatusMonatlicher Höchstbetrag
Alleinstehend2 520 CHF
Ehepaar3 780 CHF (geteilte Obergrenze)

Wichtig zu wissen: Auch ein hohes Einkommen garantiert die Höchstrente nicht, wenn die 44 Beitragsjahre nicht erfüllt sind. Jede Lücke führt zu einer proportionalen Kürzung der Rente.

In welchem Alter kann man in den Ruhestand gehen

  • Gesetzliches Alter: 65 Jahre für Männer und für Frauen ab 2028
  • Vorbezug möglich: bis zu 2 Jahre früher, mit einer Kürzung der Rente
  • Vorbezug um ein Jahr: -6,8
  • Vorbezug um zwei Jahre: -13,6
  • Aufschub möglich: bis zu 5 Jahre, mit einem Zuschlag auf die monatliche Rente im Verhältnis zur Dauer des Aufschubs.

Zu beachten ist, dass ab 2026 jedes Jahr im Dezember eine 13. AHV-Rente ausbezahlt wird, was das Deckungsniveau leicht verbessert.

Sonderfall: schrittweiser Übergang für Frauen

Ein Übergangsmechanismus betrifft die Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969, im Rahmen der Angleichung des gesetzlichen Alters auf 65 Jahre.

Mehrere Massnahmen wurden eingeführt:

  • Lebenslanger Rentenzuschlag bei Rücktritt im neuen Referenzalter
  • Geringere Kürzungen bei Vorbezug
GeburtsjahrAHV-Rücktrittsalter
Bis 196064 Jahre
196164 Jahre + 3 Monate
196264 Jahre + 6 Monate
196364 Jahre + 9 Monate
Ab 196465 Jahre

Die Vorteile der 1. Säule

Garantierte Grundsicherheit

Die AHV soll allen ein Mindesteinkommen garantieren, unabhängig vom beruflichen oder familiären Werdegang. Es handelt sich um einen Grundschutz, für bestimmte Personen ohne eigene Beiträge, sobald sie die Kriterien erfüllen.

Familiäre Deckung

Die AHV zahlt ausserdem:

  • Eine Witwen- oder Witwerrente
  • Eine Waisenrente für Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung oder invalid sind)

Allgemeine Zugänglichkeit

Auch ohne Erwerbstätigkeit können sich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz einer AHV-Kasse freiwillig anschliessen und einen Mindestbeitrag leisten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Aber auch Grenzen, die man richtig einschätzen muss

Ein sehr begrenztes Rentenniveau

In der Praxis deckt die AHV im Schnitt nur rund 20 % des letzten Erwerbseinkommens. Das bedeutet: ohne 2. Säule (BVG) oder eigene Ersparnisse (3. Säule, Immobilien, andere Anlagen) sinkt der Lebensstandard im Ruhestand erheblich.

Eine Rente, die eine vollständige Schweizer Laufbahn voraussetzt

Nur wer 44 Jahre lang Beiträge geleistet hat, kann auf die Höchstrente hoffen. Jeder Unterbruch (Studium, Auslandsaufenthalt, nicht deklarierte Tätigkeit) erzeugt Lücken, die man einplanen und, wenn möglich, bereinigen muss.

Die Auswirkung nicht deklarierter Zeiten

Ein Aufenthalt im Ausland, eine nicht entschädigte Zeit der Arbeitslosigkeit oder Jahre ohne deklarierte Tätigkeit können zu einem erheblichen Verlust von AHV-Ansprüchen führen. Es ist daher unerlässlich, regelmässig den AHV-Kontoauszug zu verlangen, um solche Lücken zu erkennen und innerhalb der vorgesehenen Fristen (maximal 5 Jahre) zu schliessen.

Brauchen Sie eine persönliche Begleitung?

Die AHV ist eine grundlegende Säule des Schweizer Systems, sie genügt aber nicht, um eine komfortable Rente zu sichern. Eine gute Rentenstrategie beruht auf Vorausplanung, regelmässigen Beiträgen, dem Zusammenspiel der Säulen und dem richtigen Verständnis der Ansprüche.

Bei WYP Consulting begleiten wir Sie dabei:

  • Ihren AHV-Beitragsverlauf zu lesen und zu verstehen
  • Ihre fehlenden Jahre oder die zu schliessenden Lücken zu erkennen
  • Die Höhe Ihrer künftigen Rente hochzurechnen
  • Eine vollständige Strategie aufzubauen, die AHV, BVG und 3. Säule einbezieht

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